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Impressum,
AGB und Datenschutz

 

 

Impressum:

Purple Mask,

Lindenmoosstrasse 12

CH-8910 Affoltern am Albis

Tel.:   +41 (0) 44 761 90 40

Fax:  +41 (0) 44 761 97 55

 

Mail:  vich@purplemask-plastics.com

Mail: labalance@bluewin.ch

HR Kt. Zürich CH-020.050.503-3

MwSt. CHE-113.044.088

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Verkaufs-und Lieferkonditionen und Datenschutz

 

Stand 01.01.2019

 

Allgemein

Unsere Angebote verstehen sich immer , Zwischenverkauf vorbehalten, als freibleibend und vorbehaltlich Eigenbelieferung. Eine Lieferverpflichtung unsererseits, besteht erst durch unsere schriftliche Verkaufsbestätigung.

Die Verkaufs-und Lieferbedingungen von Purple Mask unterstehen dem Schweizerischen Gesetz und dem Schweizerischen Obligationenrecht.

1. Der Vertrag

 

Die zu liefernde Ware, wird ausschliesslich im Vertrag definiert und vereinbart. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, nachdem Purple Mask (  nachfolgend * der Verkäufer*) die Bestellung des Kunden (nachfolgend *der Käufer*) schriftlich bestätigt hat. Mit der Bestellung anerkennt der Käufer die Verkaufs-und Lieferbedingungen der Firma Purple Mask .Diese Verkaufs-und Lieferbedingung gelten ausschliesslich ,auch für alle künftigen Verkäufe am Käufer. Keine widersprechenden käuferspezifischen Anforderungen, andere Bestimmungen und/oder Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers bilden Gegenstand eines Vertrages und werden vom Verkäufer  anerkannt. Es sei denn der Verkäufer habe ausdrücklich und schriftlich Änderungen zugestimmt  

 

 

2. Muster

 

Muster gelten als eine nicht bindende durchschnittliche Form der zu liefernden Ware. Muster sind in keiner Weise stellvertretend  für die ganze Menge der Lieferung und bilden keine Garantie seitens des Verkäufers.

3. Preise und Berechnung

 

Sofern nichts weiteres vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro pro kg ohne die gesetzliche Berechnung der Mehrwertsteuer. Ist eine Mehrwertsteuer zu berechnen, so wird diese in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen . Die Lieferung erfolgt gemäss INCOTERMS letzten Stand.

Die Berechnung des Verkaufspreises erfolgt nach den an Verladungsort vom Verkäufer festgestellten Mengen/Gewichte/Einheiten. Massgebend sind die am Tage der Verladung gültigen und vertraglich vereinbarten Verkaufspreise.

Falls sich unsere Preise zwischen Vertragsabschluss und Verladung oder Auslieferung erhöhen, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 5 Arbeitstagen, vom Datum der gemeldeten Erhöhung an berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, sein Kaufverzicht, schriftlich an Purple Mask innerhalb oben festgelegter Frist zu melden.

 

4. Zahlung

 

Wenn nichts anderes schriftlich mit dem Käufer vereinbart, sind unsere Zahlungsbedingungen mit Vorauszahlung oder unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv, oder sofort bei Entgegennahme der Lieferung seitens des Käufers. Die Zahlung hat mittels Banküberweisung zu erfolgen. Purple Mask behält sich das Recht, mit dem Käufer, schriftliche andere, als oben aufgeführte Zahlungsbedingungen zu  vereinbaren. In diesem Falle gerät der Käufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist , in Zahlungs-und Zinsverzug. Purple Mask ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % des jeweilen Rechnungsbetrages geltend zu machen. Zahlungsverzug bedingt  die sofortige, gleichzeitige Zahlungsfälligkeit sämtlicher offener Forderungen , welche Purple Mask in diesem Zeitpunkt beim Käufer hat.

 

Der Zahlungseingang gilt als bewirkt, wenn der Betrag auf Konto von Purple Mask frei verfügbar ist . Im Falle von Akkreditiven ist  die Gültigkeit bewirkt wenn die Bank des Verkäufers den unwiderruflichen und bestätigten Akkreditiv am Verkäufer schriftlich bestätigt.

 

Im Falle von Vorauszahlung oder Akkreditiv, wird unsere Verkaufsbestätigung erst nach Erhalt und Akzeptierung der Vorauszahlung oder  des Akkreditivs, ausgestellt.

 

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, oder bei Zahlungsrückstand, ist Purple Mask  berechtigt , bereits eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für Lieferungen, Vorauszahlung oder Akkreditiv zu verlangen.

 

5. Verrechnung/Gegenansprüche

 

Purple Mask akzeptiert keine Verrechnung der Verkaufsrechnung  mit anderen, beim Käufer vorliegenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Ferner ist jede Leistungsverweigerung oder Zurückhaltungsrecht seitens des Käufers ausgeschlossen.

 

6. Lieferung/Lieferpflicht

 

a) Die Lieferungen von Purple Mask erfolgen zu Konditionen gemäss INCOTERMS letzter Stand. Es wird vertraglich festgelegt, welche Lieferkondition  der INCOTERMS letzter Stand, vereinbart ist.

 

b) Die Lieferung gilt immer und ausschliesslich Eigenbelieferung. Im Falle fehlender Lieferung seitens seines Lieferanten, entfällt die Lieferpflicht von Purple Mask gegenüber dem Käufer.

 

c) Purple Mask ist berechtig Teillieferungen zu tätigen. eine Lieferung von +-10% der Vertraglich vereinbarten Menge ist zulässig.

 

d) So fern nicht eine offizielle Verwiegung verlangt wird, gilt das vom Verkäufer bestimmte Gewicht als Basis für die Preisberechnung.

 

e) Versandart, Versandweg , Verpackung, unterstehen, falls nicht  ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, dem Ermessen des Verkäufers.

 

f) Die von Purple Mask gelieferte Waren, sind , mangels andere Vereinbarungen, zur Verarbeitung im eigenen Betrieb bestimmt.

 

g) Liefertermin sofort, berechtigt Purple Mask eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen vom Datum der Verkaufsbestätigung an, vorzunehmen

 

7. Beförderungsgefahr/Versicherung

 

Die Gefahr der Lieferung geht auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer  dem Transportunternehmer übergeben worden ist , oder dem Transportbeauftragten des Käufers übergeben worden ist. Der Käufer haftet für die Gefahr  vom Moment der Übergabe am Spediteur/Transporteur oder bei eigene Abholung durch den Käufer oder einen durch den Käufer bestimmten Beförderungsbeauftragten .Diese  Bedingungen sind bei Verkäufe Incoterms letzter Stand ab Wer/ex works gültig.  Dies ist auch gültig auch wenn Purple Mask die Beförderung ausführt  und auch entsprechend das Risiko versichert.

 

 

8. Lieferungshindernisse

 

Purple Mask ist von der Lieferverpflichtung  für die Dauer und im Umfang der Störung, in  folgenden Fällen befreit:

 

Krieg, Streik, Rohstoff-Mangel, Energie-Mangel, Betriebs und Verkehrsstörungen, höhere Gewalt ( Force Majeure), Terrorismus, Natur-Katastrophen. Falls die Störung die Dauer von 60 Tage überschreitet , ist der Verkäufer und/oder der Käufer  zum Vertrags-und Lieferungsrücktritt berechtigt, gegen jeweilige schriftliche Meldung und Begründung des Rücktritts.

 

Sämtliche erwiesen im Punkt 8 beschriebene Lieferhindernisse, befreien den Verkäufer von Ersatz-und Lieferleistungen jeglicher Art.

 

9. Beschaffenheit der Ware/Muster /Beratungen und Informationen/Anwendung

a) Die Beschreibung und Eigenart der Ware wird im Vertrag festgelegt. Die Beratung und Informationen über die Beschaffenheit  der Ware erfolgen nach unserem besten Wissen und Gewissen. Diese Beratungen und Informationen sind unverbindlich und  beinhalten jedoch keinerlei Garantie seitens Purple Mask und befreien den Käufer nicht , jede einzelne Lieferung, vor jeglicher Verarbeitung  und im Original gelieferten Zustand  um die Eignung für die weitere Verwendung und Anwendung der Ware zu bestimmen.

 

b) Purple Mask liefert keine  Garantie für die Eignung eines Materials  für eine Bestimmte Anwendung. Purple Mask ist nur verpflichtet die Vertraglich festgelegte Ware innerhalb dessen vertraglicher Beschreibung zu liefern.

 

c) Zur Verfügung gestellte Muster diesen nur der Beschreibung und Information der zu liefernde Ware, können jedoch nicht die Gesamte Beschaffenheit  Lieferung darstellen und bilden deshalb keine Garantie seitens des Verkäufers.

 

d) Für die Ware, einschlägig identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertragliche Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.

 

 

​10. Mängel-Mängelrügen-Ansprüche

 

a) Der Käufer ist verpflichtet unsere Lieferung  sofort nach Empfang zu prüfen. Die Prüfung muss ausschliesslich an gelieferten  Material, ohne jegliche vorherige Vermischung , Vermengung oder Verarbeitung erfolgen. Eine Mängelrüge basierend  auf einem vorgemischten Material ist rechtlich ausgeschlossen und nicht zulässig.

b) Etwaige Abweichungen der Lieferung von der vertraglichen Beschreibung , müssen an Purple Mask innerhalb von 7 Tagen vom Lieferdatum beim Käufer , schriftlich gemeldet werden. Eine Mängelrüge welche nicht innerhalb der oben genannten Frist erfolgt, ist ausgeschlossen und das Material gilt vom Käufer als genehmigt.

 

c) Eine, oder mehrere  Abweichungen von der vertraglichen Beschreibung , berechtigen den Käufer nicht , fällige Zahlungen zurück zu behalten oder weitere Lieferungen zu verweigern. Im Falle einer Mängelrüge, muss der Käufer dem Verkäufer das Material für Inspektionen und Untersuchungen, auch durch Dritte,  zur Verfügung stellen.

 

d) Der Käufer ist für eine Mängelrüge Beweispflichtig: insbesondere muss er dem Verkäufer den Beweis erbringen, dass die gelieferte Ware nicht der Vertraglichen Vereinbarung entspricht.

 

e) Bei berechtigen und vom Verkäufer schriftlich  anerkannten Mängel, hat der Käufer das Recht die beanstandete Ware, im originalen, unveränderten und ungemischten Zustand und in der gleichen originalen Lieferverpackung dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, besteht für den Verkäufer keinerlei Pflicht  der Rückholung und es besteht kein Recht auf Ersatzforderungen Preisnachlässe oder Rückholungen, seitens des Käufers.  Der Verkäufer wird für diese Ware eine Rückholung auf seine Kosten veranlassen.

f) Die gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung rechtliches Eigentum des Verkäufers .Die gilt auch bei erfolgten Teilzahlungen

 

g) Im Falle einer Mängelrüge, auch wenn die Mängelrüge auf eine Teilmenge der gesamten Lieferung beschränkt ist, ist Verkäufer berechtigt, da die ganze Lieferung noch in seinem Eigentum ist, die gesamte Lieferung vom Käufer für die Rückholung zur Verfügung zu verlangen und zu erhalten

 

h) Die erwiesene und berechtige Feststellung von versteckten Mängel, hat der Käufer sofort nach Entdeckung , jedoch spätestens innerhalb 180 Kalendertage nach der Lieferung am Verkäufer schriftlich zu melden.

 

i) Auf sämtliche Waren , welche Vertragsgemäss als Nicht-Standard, offgrade, offspec, widespec, slow mover, Restposten, Ladenhüter, Produktionsabfälle, Mahlgüter und ungemahlene Teile, hat der Käufer kein Anspruch auf Gewährleistungsrecht wegen Sachmangel und qualitative Mängel .

 

 

 

11. Schadenersatz

 

Vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, aus leicht fahrlässiger  Pflichtverletzung seitens Purple Mask oder dessen Angestellte sind ausgeschlossen. Die Haftung von Purple Mask beschränkt sich auf jeden Fall maximal auf den Purple Mask berechneten preis der Lieferung. Werden seitens des Käufers   Ersatzansprüche für fertig Verarbeitete Teile gestellt, sind diese nichtig, denn die rechtliche  Verantwortung einer Verarbeitung der Ware   durch den Käufer  und auf sein eigene Verantwortung,  Risiko und Gefahr entstanden sind.

 

 

 

12. Eigentum

 

Sämtliche an einem Käufer gelieferte Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung  Eigentum von Purple Mask . Bis zur vollständigen Bezahlung und bei einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet auf Verlangen des Verkäufers die gesamte Lieferung zur Verfügung zu stellen und ist nicht berechtig das Material an Dritte zu veräussern.

Bei Zahlungsverzug des Käufers, ist Purple Mask berechtigt, ohne jegliche Frist, die sofortige Herausgabe der Lieferung vom Käufer zu verlangen und zu erhalten.

 

13. Patente und Dritt-Rechte

 

Der Käufer  hat die in seinem Lang gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und Schutzrechte und Patente Dritter zu beachten.

 

 

14. Gerichtsbarkeit und Erfüllungsort

 

Erfüllungsort: Affoltern am Albis , Schweiz

Gerichtsstand: Zürich, Schweiz

Es gilt das Recht der Schweiz ( Schweizerische Eidgenossenschaft)

Übereinkommen der UN (Vereinten Nationen  (UNCITRAL) über die Verträge über die Internationalen Warenkäufe, sind ausgeschlossen

 

 

15. Datenschutz

 

Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die uns in Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit unterbreitete Informationen und Daten nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

Wir weisen darauf hin , das wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung intern  speichern und uns das Recht vorbehalten, nur und  im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich,  an Dritte zu übermitteln.

Ansonsten und darüber hinaus verpflichtet sich Purple Mask in keinem Fall ausserhalb unseres Unternehmen diese Daten du Verwenden,  zu veräussern zu verkaufen oder in einer sonstigen Form an Dritte zu übermitteln

Diese Verkaufs-und Lieferkonditionen, sind rechtlich bindend und integrierter Teil des Vertrages. Sollten einige oder mehrere Bedingungen dieser Verkaufs-und Lieferbedingungen sich ganz oder teilweise als unwirksame erweisen, so berührt dies in keiner Weise  die Wirksamkeit und Gültigkeit der Bedingungen.

 

PURPLE MASK Januar 2019

Tochtergesellschaft Purple Mask Plastics

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